Die Tarifschaltuhr dient zur Umschaltung des Zeittaktgebers (ZTG) von Tag- auf Nachttarif. Dabei wird der Grundtakt des ZTG von 5 s auf 7,5 s gestreckt, so dass die Zeittakte der 3 Gebührenzonen um das Anderthalbfache verlängert werden. Der Zeitpunkt der Umschaltung von Tag- auf Nachtbetrieb kann tagesaktuell und zonenabhängig eingestellt werden.
Gesteuert wird die Tarifschaltuhr von der in jeder Vermittlungsstelle befindlichen Mutteruhr.
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