Die Ausstellungsbeschriftung gibt das Jahr 1935 an. Die Type auf dem Herstellerschild läßt auf ein früheres Datum schließen, das Prüfprisma, wie hier verwendet, wurde jedoch erst 1939 verbindlich. Dass nach 1945 noch Geräte aus ostdeutscher Produktion gekauft wurden, ist unwahrscheinlich.
Der Bauwirtschaft lag an einer Normierung des Zements. Auch die Industrie brauchte einheitliche Normen, um Produkt und Preis in Relation zu bringen. Eine erste Zementnorm war 1878 eingeführt worden. Eine erste DIN-Normung erfolgte 1932, 1994 wurde die bis dahin mehrfach geänderte Norm im Hinblick auf eine europaweite Vereinheitlichung angepasst. Dieses Biegezuggerät setzte einen quaderförmigen Prüfkörper, der unter Normbedingungen hergestellt wurde, einer Belastung an den Enden aus. Diese wurde durch langsame Erhöhung des Gewichts in Form von Bleischrot über einen Hebelmechanismus kontinuierlich verstärkt, bis der Prüfkörper zerbrach. In dem Moment, in dem der Prüfkörper brach, wurde der Strom des Bleischrots unterbrochen. Über das Gewicht des Bleischrots konnte so die Biegezugfestigkeit des Zements ermittelt werden. Ein ähnliches Gerät war bereits 1875 entwickelt worden. Diese Apparatur, System Mertens-Richter, wurde in Dresden hergestellt. Im Einsatz war sie im Werk Fortuna, später Dyckerhoff.
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