Fragment einer Münze, die beidseitig Einhiebe aufweist. Auf der Rückseite ist ein Zentrierpunkt zu sehen. Die Münze war ehemals war gelocht, wobei das Loch durch die Teilung halbiert wurde. Die Jahreszahl ist abgetrennt, so dass auf Basis der Stilistik das Prägejahr auf den Zeitraum zwischen 94 und 97 AH zu datieren ist.
Vorderseite: Umlaufend Nennung von Nominal, Münzstätte und Prägejahr. Im Feld das Glaubensbekenntnis. Als Randzier drei gezackte Kreise.
Rückseite: Umlaufend Koranzitat 9:33. Feld mit Koranzitat 112:1-4. Als Randzier 5x o zwischen zwei Zackenkreisen. Feld von gezacktem Kreis eingefasst.
Gelocht: Absichtlich angebrachtes Loch (oder mehrere) zur Befestigung an einem Gehänge oder einer Unterlage. Im Falle von Papiergeld häufig Lochung zum Zeichen der Entwertung.
Einhieb: Einhieb mit einem Objekt undefinierter Form, meist in Form einer groben Scharte, u. a. zu Prüfzwecken an Münzen angebracht. Auch nachträgliche Verletzungen, z. B. durch Pickelhieb beim Bergen/Auffinden des Objekts.
Zerteilt: Absichtsvolle Teilung (andere Teilung als halbiert oder geviertelt).
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Gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Zentrierpunkt: Ein oder mehrere Zentrierpunkte wurden vor dem Prägevorgang in den Schrötling eingebracht.