Johann Adrian (gest. 1637), Herr zu Holtheide, war ein Bruder von Bertram von Bylandt-Schwarzenberg (1599 - 1643). Seine Nachkommen, die Linie Bylandt-Melden, machte aufgrund dieser verwandtschaftlichen Verbindungen Ansprüche auf Schloss Rheydt geltend. Doch sie kamen nie zum Zuge. Als Karl Kaspar von Bylandt (1712 - 1794) kinderlos verstarb, hätten sie nach altem Recht Anspruch auf Rheydt gehabt. Doch die Franzosen hatten die Feudalrechte zunächst ausgesetzt, dann abgeschafft. Die Frage, ob Rheydt ein Mannlehen war, spielte überhaupt keine Rolle mehr. Und so erbten Karl Kaspars Neffen als seine nächsten Angehörigen den Besitz. Dennoch prozessierten die Bylandt-Meldens noch bis 1856 weiter.
Der Abgebildete wird in der Regel als Johan Adrian interpretiert. Das Porträt stammt aus dem Besitz des Grafen Bernhard Bylandt-Rheydt und somit aus dem Hause Bylandt. Soweit scheint alles stimmig.
Doch wirkt das Wappen nur auf den ersten Blick wie das Bylandt/Pallandt-Wappen – Johann Heinrichs Mutter war eine Voß von Schwarzenberg und Pallandt. Statt des schwarzen Kreuzes auf goldenem Grund, dem Familienwappen derer von Bylandt, findet sich ein Kreuz, dessen Enden jeweils in Drachenköpfen münden, die sich offensichtlich anfauchen. Das Ganze ergibt eine Kleeblattform, rot auf weißem Grund. Das Pallandt-Wappen ist fünf Mal schwarz-gold geteilt, dieses sechs Mal. Während letztere Abweichungen durchaus vorkommen, beispielsweise auch beim Wappen im Porträt des im Museum ebenfalls gezeigten Bertrams von Bylandt (1599 - 1643), kann die Abweichung beim Bylandt-Wappen nicht schlüssig erklärt werden.
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