Fragment einer zerteilten Münze, von der etwa ein Viertel vorliegt. Beidseitig sind Einhiebe zu erkennen. Die Jahreszahl ist abgetrennt, so dass die Prägung auf Basis der Randzier auf den Zeitraum zwischen 103 und 105 AH zu datieren ist. Die Münzstätte ist nicht lesbar, aus stilistischen Gründen kann aber Wāsiṭ angenommen werden.
Vorderseite: Umlaufend Nennung von Nominal, Münzstätte und Prägejahr. Im Feld das Glaubensbekenntnis. Als Randzier 4x oo auf drei gezackten Perlkreisen. Prägejahr nicht lesbar.
Rückseite: Umlaufend Koranzitat 9:33. Feld mit Koranzitat 112:1-4. Als Randzier 5x o auf gezacktem Kreis. Feld von gezacktem Kreis eingefasst.
Einhieb: Einhieb mit einem Objekt undefinierter Form, meist in Form einer groben Scharte, u. a. zu Prüfzwecken an Münzen angebracht. Auch nachträgliche Verletzungen, z. B. durch Pickelhieb beim Bergen/Auffinden des Objekts.
Geviertelt: Geviertelt, in vier Teile geteilt (meist nur ein Viertel erhalten).
Die Digitalisierung wurde durch die Deutsche Digitale Bibliothek im Rahmen des von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) geförderten Programms NEUSTART KULTUR ermöglicht.
Gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.