Fragment einer Münze, von der etwa ein Viertel vorliegt. Die Münzstätte ist nicht lesbar, so dass aufgrund der Randzier die Münzstätten Wāsiṭ und Siǧistān. Von der Jahreszahl sind nur die Hunderter- und teilweise die Zehnerstelle zu erkennen. Daraus kann der Prägezeitraum zwischen 130 und 132 AH erschlossen werden.
Vorderseite: Umlaufend Nennung von Nominal, Münzstätte und Prägejahr. Im Feld das Glaubensbekenntnis. Als Randzier 5x oo auf drei gezackten Kreisen.
Rückseite: Umlaufend Koranzitat 9:33. Feld mit Koranzitat 112:1-4. Feld von gezacktem Kreis eingefasst.
Geviertelt: Geviertelt, in vier Teile geteilt (meist nur ein Viertel erhalten).
Die Digitalisierung wurde durch die Deutsche Digitale Bibliothek im Rahmen des von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) geförderten Programms NEUSTART KULTUR ermöglicht.
Gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.