Gelochte Münze. Zu erkennen sind teils tiefe und lange Einhiebe auf der Vorder- und der Rückseite. Beidseitig sind auch Zentrierpunkte zu erkennen.
Vorderseite: Umlaufend Nennung von Nominal, Münzstätte und Prägejahr. Im Feld das Glaubensbekenntnis (Teil). Als Randzier dreimal abwechselnd ein Kreis und zwei kleinere, nebeneinander liegende Kringel auf Linienkreis. Prägejahr 161 AH.
Rückseite: Umlaufend Koranzitat 9:33. Im Feld Glaubensbekenntnis (Teil) und Nennung des Kalifen. Darunter ein Halbmond. Feld eingefasst von Linienkreis.
Gelocht: Absichtlich angebrachtes Loch (oder mehrere) zur Befestigung an einem Gehänge oder einer Unterlage. Im Falle von Papiergeld häufig Lochung zum Zeichen der Entwertung.
Einhieb: Einhieb mit einem Objekt undefinierter Form, meist in Form einer groben Scharte, u. a. zu Prüfzwecken an Münzen angebracht. Auch nachträgliche Verletzungen, z. B. durch Pickelhieb beim Bergen/Auffinden des Objekts.
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Gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Zentrierpunkt: Ein oder mehrere Zentrierpunkte wurden vor dem Prägevorgang in den Schrötling eingebracht.