Die jüdischen Deutschen mussten ab Januar 1939 einen zusätzlichen Vornamen führen, der sie als jüdisch kenntlich machte, sofern sie nicht bereits jüdische Vornamen trugen. Als zusätzliche Namen mussten Israel und Sara angenommen werden. Diese „Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“ vom 17. August 1938 (RGBl I, 1044) zielte darauf ab, jüdische Deutsche anhand ihrer Vornamen kenntlich zu machen. Das zugrunde liegende Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen und die dazu erlassenen Verordnungen wurden federführend vom Reichsinnenministerium erarbeitet und von Hans Globke abgefasst. Diese Durchführungsverordnung wird als „der erste Versuch einer allgemeinen, äußerlichen Kennzeichnung der Juden“ bezeichnet.
Dabei war diese Diskriminierung und Ausgrenzung wie ein „normaler“ Verwaltungsvorgang angelegt. Die Betroffenen mussten selbst aktiv werden und die Namensänderung auf dem Standesamt bzw. beim Amtsgericht beantragen. Die Verwaltungsbeamten konnten für sich beanspruchen, nur einen einfachen Verwaltungsvorgang vollzogen zu haben, ohne dass sie viel über ihr Handeln nachdenken mussten.
Lina Stern (geb. 19 April 1860, ermordet am 28. Juni 1943), ledig, wohnte in Gütersloh, verwandt mit Herman Stern in Recklinghausen
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