museum-digitaldeutschland
STRG + Y
de

Flugsicherung

Die Flugsicherung dient der sicheren, geordneten und flüssigen Abwicklung des Luftverkehrs (§ 27 c deutsches LuftVG). International ist die Flugsicherung verschieden organisiert, insbesondere die Kooperation ziviler und militärischer Dienststellen. Die Gliederung und Kontrolle des Luftraums kann einerseits regional erfolgen, andererseits nach Flughöhe.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Eine Frage der Souveränität - Flugsicherung in DeutschlandFluglotse auf Flughafen, 1962. SW-Foto © Kurt Schwarz.
Objekte zeigen

[Stand der Information: ]