Transkription:
Guntersblum, den 19. Februar 1880
Nach vergangener reiflicher Überlegung wurde am heutigen Tage zwischen dem Ackermann Herrn Jakob Traub von Alsheim uns Schreinermeister Wilhelm Schäfer aus Guntersblum folgender Lehrkontrakt entgiltig abgeschlossen.
1. Jakob Traub gibt sein Sohn Karl dem Schreinermei, Wilhelm Schäfer vom 1. März dieses Jahres an auf drei Jahre in die Lehre.
2. Wilhelm Schäfer verpflichtet sich, den Karl Traub in Allem was zum Tischler Handwerk gehört genau und fleißig zu unterrichten und ihn überhaupt zu einem tüchtigen Schreiner heranzubilden.
3. Der Lehrling verspricht Folgsamkeit, Fleiß und wozu ihn der Vater noch besonders anhalten will.
4. Das Lehrgeld beträgt einhundertzwanzig Mark, wovon die eine Hälfte beim Antritt der Lehrzeit, die andere aber bei der Los.....chung bezahlt werden soll.
Zur größerer Sicherheit wurde dieser Contrakt doppelt ausgefertigt und von den Theil unterzeichnet.
Guntersblum, den 20. Febr. 1880
J. Traub, Landw.
Wilhelm Schäfer
Es haltet sich hierbei um eine Abschrift des Vertrags.
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