Nach Herwarth Röttgen (Röttgen 2012-2013, Bd. 1, S. 134) handelt es sich "in der Tat um eine sichere Zeichnung Cesaris", die "in der eckig spitzigen Konturführung höchst verwandt mit Zeichnungen zu den Malteser Statuten" ist (s. Röttgen 2012-2013, Bd. 1, Nr. 58-62) und deren Datierung um 1585/1590 anzusetzen ist.
Alternative Titel: Zeichnung Z 1629.
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