Kranenkanne. Dreibeinig mit einem Henkel, dem sich gegenüber ein Kran befindet; birnenförmig, am Boden mit Doppelrille und unter dem Rand mit einfacher Rille versehen, aus zwei Teilen zusammengelöteter Gefäßkörper; drei geschweifte und angelötete Beine ohne Holzaufsatz; ein angelöteter Kran aus Messing mit Kranschlüssel (mit Draht fixiert) in Form eines Kopfes mit geöffnetem Mund, ebenfalls Messing, ein seitlich angebrachter geschweifter ohrenförmiger, angelöteter Henkel mit Daumenruhe; hochgebuckelter Deckel, zweifach profiliert, mit mehrfach profiliertem Holzknauf, der mit einem Draht fixiert wurde. Ohne Marke. Material ist zu sehr oxidiert. Geschaffen von Caspar Heinrich Tiarks (1764-1843).
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