Zunft- oder Innungsladen dienten zur Aufbewahrung von Urkunden, Büchern, Rechnungen, Geldern. Zunft (jüngere Bezeichnung ist Innung): Organisierte Gemeinschaft der Handwerker zur Regelung und Vertretung der wirtschaftlichen Interessen und der sozialen Angelegenheiten des Gewerbes, der Ausbildung der Handwerker, der Qualität, der Preise der Produkte u.a. Die Zugehörigkeit zur Zunft war an geprüfte Kenntnisse und Fertigkeiten, freien Stand und guten Leumund gebunden. Gliederung der Zugehörigkeit in Meister, Gesellen, Lehrlinge. Die Lade ist mit zwei Schlössern verschließbar, jedoch nicht funktionsfähig. Der Deckel ist mittels zweier einfach verzierter Scharniere klappbar. Innen ist über die Schmalseite ein Einsatz mt Deckel zur Aufbewahrung spezieller Sachen eingesetzt. Die Lade hat zwei verzierte Tragegriffe, die an den Schmalseiten angebracht sind.
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