Eine Gedenkmünze (auch Denkmünze) ist eine Münze, die durch ihr Motiv und/oder ihre Inschrift an ein denkwürdiges Ereignis oder eine bedeutende Persönlichkeit erinnert. Damit unterscheidet sie sich von der für den alltäglichen Geldgebrauch geprägten Kursmünze, gleichwohl sind oder waren die meisten Gedenkmünzen gesetzliches Zahlungsmittel, sowie von der Anlagemünze, die als Edelmetallanlage ausgegeben wird. Früher nahmen Gedenkmünzen oft auf den Herrscher, seine Familie oder andere staatspolitische Themen Bezug, wie z. B. Geburten, Hochzeiten oder Todesfälle im Herrscherhaus, Thronjubiläen oder gewonnene Kriege. Sie hatten damit auch eine Propagandafunktion.
Diese Medaille wurde anlässlich der Verabschiedung der Verfassung für das Königreich Bayern zum 26. Mai 1818 gegossen. Bezeichnet "XXVI. Maii MDCCCXVIII". Avers zeigt eine Profilbüste der Königs Max I. Joseph nach links. Er ist als Römischer Herrscher mit Lobeerkranz im schütteren Haar und Toga dargestellt. Die Umschrift lautet "Maximilianus Josephus bavaria rex" . Revers ist ein massiver Würfel mit der Aufschrift "Charta magna Bavaria" abgeblildet. Die Umschrift lautet: " Magnus ab integro saeclorum nascitur ordo".
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