Deutsches Reichspatent Nr. 170057 aus dem Jahre 1903.
Reinhold Burger hat mit seiner Firma zwischen 1896 und 1927 mindestens 35 Patente und Gebrauchsmuster im Deutschen Reich, in Großbritannien, in der Französischen Republik, in den USA und in der Schweizerischen Eidgenossenschaft angemeldet.
Die meisten Anmeldungen verantwortete Reinhold Burger alleinig.
Das Jahr 1903 dürfte das bewegteste in Burgers langem Leben gewesen sein, denn auch beruflich brachte es viele Erfolge. Vier Patente meldete er an, von denen die Thermosflasche (D.R.P. 107 057) das bekannteste ist. Weitere Schutzrechte bezogen sich auf einen „Schwimmersatz aus Glas zur Bestimmung der Temperatur der flüssigen Luft“, eine neu konstruierte Quecksilberluftpumpe und versteifte „Gefäße nach Dewar“.
Mit der Thermosflasche erhofften sich Albert Aschenbrenner und Reinhold Burger große geschäftliche Erfolge, die durch Patentschutz in der Schweiz, in Frankreich, in Großbritannien und in den USA geschützt werden sollten. Eine Ausgründung einer GmbH, in die Burger seine Patentrechte als Kapital einbrachte, sollte dieses Geschäftsfeld bedienen.
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