museum-digitaldeutschland
STRG + Y
de
Museum für Stadtgeschichte Templin Bücher Dokumente Schriftstücke [02563]
abc (Museum für Stadtgeschichte Templin CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Museum für Stadtgeschichte Templin (CC BY-NC-SA)
1 / 11 Vorheriges<- Nächstes->

Erlass König Friedrich Wilhelms I. vom 20. Juni 1733

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Originalversion (Datensatz) Entfernung berechnen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

In dem Erlass des Königs vom 20. Juni 1733 wird festgelegt, dass die Gebühren für ausgestellte Lehr- und Geburtsbriefe zugunsten der Charitè abgeführt werden sollen. Außerdem enthält er Vorschriften, wie die Abrechnung derselben auszusehen hat und vorgenommen werden soll.
Textauszug:
S. 1:
Von Gottes Gnaden Friederich Wilhelm König in Preußen Marggraf zu Brandenbg. des heil. Röm. Reichs Ertz Cämmerer und Churfürst
Unsere gnädige Gruß zuvor, hoch gelehrter Rath, lieber getreuer
Wir haben Unsrer Chur Märck. Kriegs und Domainen Cammer bereits unterm 30. December a. p. bekandt gemachet, welcher Gestalt Wir aus Landes Vätherlicher Sorgfalt allergnädigst reholvieret, daß zur Conservation und Erweiterung der von Uns alhier etablirten Charité und darin befindlichen großen Lazarets, Unser hiesiger Armen Directorium, die vorhin mit vielen Unkosten, geschriebene Lehr- und Gebuhrts Brieffe, auch die nun mehre in dem unterm 6 Aug. 1732 publicirten Reichs Patent fest gesetzte Kundschaften, drucken laßen, und davor zum Behulff ermeldeter Charité und
S. 2:
und das Geld dafür an Unser in Berlin Bestelltes Armen Directorium aufs prompteste wie unten § 4 mit mehreren, verordnet ist, eingesand, auch so bald mehrere Exemplaria nöthig, solche von denen Cämmerern so wol als auch in Zeiten bey Unser armen Directorio in Berlin gefordert, und aller Orten sie schleunigst befordert werden, damit es daran wie gedacht nirgens fehlen, und daher auch vorgedachter Unserer Charitè und großen Lazaret an dieser, denenselben zu ihrer Conversation allerhöchst zu gewandten Beyhülffe, nichts abgehen, sondern viel mehr aufs baldeste, unserer höchsten und eigentlichen Intention gemäß mit einiger Erkläcklichkeit dadurch geholfen werden möge, und damit die Zünffte und Gewerck wißen mögen, wie Sie
S. 3:
... Kundschaften nach eines jed... Gewercks und Gesellen Unterscheid aus füllen müßen; Als ist jeder Zunfft oder jeden Gewerck ein Exempl. von denen dazu besonders gleichfals

Material/Technik

Papier

Maße

H: 32,0 cm; B: 20,5 cm

Karte
Museum für Stadtgeschichte Templin

Objekt aus: Museum für Stadtgeschichte Templin

Das Museum hat seinen Sitz im Prenzlauer Tor, einem der 3 Stadttore der vollständig erhaltenen mittelalterlichen Wehranlage Templins. 1957 eröffnete...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Die Text-Informationen dieser Seite sind für die nicht-kommerzielle Nutzung bei Angabe der Quelle frei verfügbar (Creative Commons Lizenz 3.0, by-nc-sa) Als Quellenangabe nennen Sie bitte neben der Internet-Adresse unbedingt auch den Namen des Museums und den Namen der Textautorin bzw. des Textautors, soweit diese ausdrücklich angegeben sind. Die Rechte für die Abbildungen des Objektes werden unterhalb der großen Ansichten (die über ein Anklicken der kleineren Ansichten erreichbar werden) angezeigt. Sofern dort nichts anderes angegeben ist, gilt für die Nutzung das gerade Gesagte. Auch bei der Verwendung der Bild-Informationen sind unbedingt der Name des Museums und der Name des Fotografen bzw. der Fotografin zu nennen.
Jede Form der kommerziellen Nutzung von Text- oder Bildinformationen bedarf der Rücksprache mit dem Museum.