Gemünzt in Ausführung der zweiten Reichsmünzordnung von 1551. Die darin vorgeschriebene Kreuzerwährung paßte nicht zu den Gegebenheiten des brandenburgischen Geldwesens und zeigt die kaisertreue Einstellung Joachims II. Nur zwei Exemplare sind bekannt.
Vorderseite: Adler mit Zepterschild auf der Brust.
Rückseite: Reichsadler, auf der Brust Reichsapfel mit Wertzahl 12.
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