In dem Vertrag bestätigt ein Darlehensnehmer seiner Schwester (?) Soeris, die von ihrem Gatten vertreten wird, von ihr die geliehenen 660 Drachmen zurückerhalten zu haben. Den Darlehensvertrag (oder die Kaution?) hat er ihr ausgehändigt und begibt sich aller weiteren Ansprüche.
Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/05319/
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