Zubußen-Quittung für eine Nachzahlung auf den Ilmenauer Kux Nr. 630
Text: "Ein neuer Louisd’or oder Bier Laubthaler sind wegen des Ilmenauer Kuxes oder Bergtheils No. 630. zu dem in der Fünften Bergwerksnachricht am 1sten Julius d. J. ausgeschriebenen gewerkschaftlichen Nachtrage baar entrichtet worden, worüber hierdurch quittiert wird.
Weimar, den 30. Dec. 1791
Sr. Hochfürstl. Durchl. zu Sachsen-Weimar und Eisenach gnädigst verordnete Bergwerks-Commission."
Ein Kux bezeichnet den Anteil an einem Bergwerk, das als bergrechtliche Gewerkschaft betrieben wird. Ursprünglich waren Kuxe Bodenrechte an einem Bergwerk und wurden in einem Berggrundbuch eingetragen. Später ging man dazu über, Kuxe wie Inhaberaktien frei handelbar zu gestalten. Die Inhaber von Kuxen waren zur Zubuße verpflichtet, wenn die Gewerkschaft Kapital benötigte.
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