Der Ortsvorsteher wurde vom Bürgermeister ins Amt berufen. Er wurde bei der Kommunalwahl nicht gewählt. Als Ortsvorsteher stand der dem Ortsbeirat, der bei der Kommunalwahl gewählt wurde, vor.
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Der Ortsvorsteher wurde vom Bürgermeister ins Amt berufen. Er wurde bei der Kommunalwahl nicht gewählt. Als Ortsvorsteher stand der dem Ortsbeirat, der bei der Kommunalwahl gewählt wurde, vor.
(Die linke Spalte beschreibt die Beziehungen des aufgerufenen Akteurs zu Objekten der rechten Spalte. In der mittleren Spalte finden Sie andere Akteure in Beziehung zu diesen Objekten.)