In den Kreisen innerhalb der Regierungsbezirke waren die Steuer- und Gemeindekassen zuständig für die Einziehung der Steuerschulden.
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In den Kreisen innerhalb der Regierungsbezirke waren die Steuer- und Gemeindekassen zuständig für die Einziehung der Steuerschulden.
(Die linke Spalte beschreibt die Beziehungen des aufgerufenen Akteurs zu Objekten der rechten Spalte. In der mittleren Spalte finden Sie andere Akteure in Beziehung zu diesen Objekten.)