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Reichsregierung

"Als Reichsregierung wird die staatsleitende Funktion oder ein staatsleitendes Verfassungsorgan des Deutschen Reiches von 1871 bis 1945 bezeichnet.

Nach der Verfassung von 1871 ernannte der Kaiser einen Reichskanzler. Diesem waren Staatssekretäre unterstellt, die jeweils ein Reichsamt leiteten, zum Beispiel das Reichsamt des Innern oder das Marineamt. Eine Reichsregierung als Kollegialorgan gab es nicht, stattdessen bürgerte sich der Begriff Reichsleitung ein.

Erst 1919 bekam das Deutsche Reich Minister und eine kollegiale Regierung. Zunächst hieß der Regierungschef noch Reichsministerpräsident, bis die Weimarer Verfassung wieder den traditionellen Titel Reichskanzler einführte." - (de.wikipedia.org 29.01.2020)

Über Objekte bestehende Beziehungen zu Personen oder Körperschaften

(Die linke Spalte beschreibt die Beziehungen des aufgerufenen Akteurs zu Objekten der rechten Spalte. In der mittleren Spalte finden Sie andere Akteure in Beziehung zu diesen Objekten.)

Herausgegeben Reichsregierung
[Person-Körperschaft-Bezug] Rotophot Aktiengesellschaft ()