Das Reichsamt des Innern (auch Reichsamt des Inneren) war ein oberstes Reichsamt im Deutschen Kaiserreich. Es hatte die Aufgaben eines Innenministeriums, wurde aber erst in der Weimarer Republik zum Reichsinnenministerium.
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(Die linke Spalte beschreibt die Beziehungen des aufgerufenen Akteurs zu Objekten der rechten Spalte. In der mittleren Spalte finden Sie andere Akteure in Beziehung zu diesen Objekten.)