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Badische Ständeversammlung

Die Badische Ständeversammlung war das bis 1918 bestehende Parlament des Großherzogtums Baden. Sie wurde auf Basis der Verfassungsurkunde vom 22. August 1818 eingerichtet und am 22. April 1819 eröffnet. Sie war gemäß § 26 der badischen Verfassung „in zwei Kammern abgeteilt“. Die beiden Kammern traten bis 1822 im Karlsruher Schloss zusammen, danach bezogen sie das neu errichtete Ständehaus in der Residenzstadt Karlsruhe.

Die Zweite Kammer war in der Öffentlichkeit bekannter, da sie vor der Märzrevolution von 1848 als das liberalste und einflussreichste Kammerparlament des Deutschen Bundes galt.

Über Objekte bestehende Beziehungen zu Personen oder Körperschaften

(Die linke Spalte beschreibt die Beziehungen des aufgerufenen Akteurs zu Objekten der rechten Spalte. In der mittleren Spalte finden Sie andere Akteure in Beziehung zu diesen Objekten.)

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