Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, also das der Administrative und der Gubernative. Es regelt insbesondere die Beziehungen zwischen einem Staat und seinen Bürgern, aber ...
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auch die Funktionsweise der verschiedenen Verwaltungsinstitutionen und deren Verhältnis zueinander sowie den Rechtsschutz des Bürgers gegen Akte der Exekutive.