"Ein Dreirad ist ein Fahrzeug mit drei Rädern. Zulassungsrechtlich werden in Deutschland jedoch auch vierrädrige Fahrzeuge als Dreiräder bezeichnet, wenn ein Räderpaar als Zwillingsrad ausgeführt oder ...
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der Abstand zwischen der Mitte der beiden Reifenaufstandsflächen nicht größer als 465 Millimeter ist." - (de.wikipedia.org 13.05.2021)