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"Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg (SSG) ist eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die zum Landesbetrieb Vermögen und Bau der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung im Finanzministerium Baden-Württemberg gehört.
Die SSG verwalten und vermarkten die bedeutendsten Schlösser, Burgen, Klöster und Gärten im Besitz des Landes Baden-Württemberg.
Zum 1. Januar 2009 wurde die seit 1987 bestehende SSG in eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt." - (de.wikipedia.org 10.08.2022)