Der rechtsfähige Verein Kolpinghaus Münster ist Nachfolger des rechtsfähigen Vereins Katholisches Gesellenhospiz St. Josephshaus in Münster i.W.. Dem Katholischen Gesellenhospiz St. Josephshaus in Münster i.W. wurden am 17. Februar 1896 durch den König von Preußen aufgrund eines Statuts vom 26. Juli 1895 die Rechte einer juristischen Person verliehen. (Münsterwiki 10.3.2020)
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