"Staatsgewalt, in der Verfassungslehre auch Staatsmacht, bezeichnet die Ausübung hoheitlicher Macht innerhalb des Staatsgebietes eines Staates durch dessen Organe und Institutionen wie z. B. Staatsoberhaupt und Regierung ...
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(Verwaltung, besonders Polizei und Armee), Parlament und Gerichte in Form von Hoheitsakten." - (de.wikipedia.org 30.10.2021)