Die Stadt Cottbus zahlt Zehn Mark dem Einlieferer dieses Scheines. - Der Schein verliert 4 Wochen nach Aufruf im "Cottbuser Anzeiger" und in der "Märkischen Volksstimme" seine Gültigkeit . Der Aufruf erfolgt in der Zeit vom 1. Februar 1919 bis 31. Dezember 1919 ()
Wertangabe, Ausgeber, Wappen.
(2011-11-24)