![Württembergisches Psychiatriemuseum / Benjamin Widholm [CC BY]](https://asset.museum-digital.org/bawue/images/201411/30170959063.jpg)
Die Hausordnung galt für die 1875 gegründete Staatliche Heil- und Pflegeanstalt im säkularisierten Kloster Schussenried. 14 Paragraphen regelten darin das Leben der Patienten, zum "Wohl der [...] Pfleglinge" . §12 besagt beispielsweise: "Alle Brief von Pfleglingen und an diese gehen durch die Hand des Direktors."..Hergestellt wurde die Hausordnung in der hauseigenen Druckerei, in der auch Patienten beschäftigt waren.