(Stadtarchiv Speyer, 1A Nr. 576/3, fol. 4 (Rückseite)).-----.Diese Verordnung der Stadt, am 25. April an allen Stadttoren und am Kaufhaus angeschlagen, war umfassend und zwang nicht nur die in Speyer ansässigen Juden zum Auszug innerhalb von drei Monaten (zur Geschäftsabwicklung war die Zeit noch knapper bemessen), sondern behandelte auch mögliche Kurzaufenthalte auswärtiger Juden äußerst restriktiv. Nur jüdische Prozessparteien am Reichskammergericht konnte die Verwaltung hier nicht einbeziehen. Wortwahl und scheinbare Begründungen der Vertreibung sind typisch für jene Zeit. Sie spiegeln den herrschenden Antijudaismus. Selbst das Tragen des gelben Judenzeichens soll wieder vorgeschrieben sein.