![Stadtmuseum Lippstadt / Stadtmuseum Lippstadt [RR-F]](https://asset.museum-digital.org/westfalen/images/7/19423-1719/verordnung__trauerregleme/verordnung-trauerreglement-19423.jpg)
Offizielle Regelung der Trauergebräuche vom 15.Oktober 1770. Es handelt sich um ein einmal gefaltetes, beidseitig bedrucktes Blatt, auf dem genaue Vorgaben zur Trauer bei Sterbefällen gemacht werden. In elf Paragrafen werden der Personenkreis, die Länge der Trauerzeit, die Beteiligung von Bediensteten, Trauerschmuck an Häusern, Kutschen und Kleidung festgelegt. Auch Kostengrenzen für Sarg und Blumenschmuck bei der Beerdigung werden gesetzt. Die Kontrolle der Massnahmen wird der "fiscalischen Obrigkeit" übertragen, die auch Geldstrafen bei Überschreitung verhängen darf. Hintergrund sind ausufernde Kosten bei Trauerfällen nicht nur im Verwandtenkreis, sondern z.B. auch die Landestrauer beim Tod des Landesherrn, Kirchentrauer beim Tod eines Kirchenpatrones oder die Militärtrauer. Neben aufwendiger Trauerkleidung enstanden auch Kosten u.a. durch zusätzliche Kirchengeläute, Anlegen von Bändern an Fahnen, Kleidungszuschüsse an das Personal und schwarze Ränder in den Zeitungen bei der Landestrauer. Ähnliche Vorgaben wie die vorliegende wurden Anfang des 18.Jahrhunderts in vielen Landesteilen gemacht.