Schulen | Konferenzbericht | 05.09.1947....Hinweis: Der Text wurde nicht an die heutige Schreibweise angepasst. ....Konferenzbericht vom 5.IX.1947....Beginn: 11:30 Uhr..Ende: 13:15 Uhr....Anwesende:....Fräulein Resch..Fräulein Engels..Fräulein Pfeiffer..Herr Risges..Herr Rey..Herr Honings....Konferenzleiter: Herr Risges....Tagesordnung:..1. Körperliche Züchtigung..2. Schulspeisung..3. Arbeitsgemeinschaft..4. Altpapier..5. Dienstunfälle der Lehrpersonen..6. Säuglingswäsche..7. Verschiedenes....Konferenzbeschluß....Zu 1)..Oberster Grundsatz bei der körperlichen Züchtigung sei: Letzte Maßnahme in der Reihe der Bestrafungen, wenn alle anderen Strafmittel versagen...Körperliche Strafeinwirkung ist in den unteren Klassen gestattet, in den Oberklassen soll an ihrer Stelle ein Appell an Vernunft und Ehrgefühl treten. Ausgenommen von der körperlichen Züchtigung sind 1. und 2. Schuljahr, sowie alle Mädchen. Die Bestrafung kann vor den Augen der Schüler erfolgen, wenn sie als Abschreckungsmittel dienen soll. Schulhelfer dürfen nur im Beisein eines älteren Kollegen strafen. Schläge an den Kopf sind nicht gestattet. Jede körperliche Züchtigung ist in ein Strafregister einzutragen. Im übrigen ist es für jede Lehrperson verpflichtend, sind an den Erlaß über körperliche Züchtigung zu halten. Um die körperliche Züchtigung auf ein Mindestmaß herabzudrücken, ist an jeder Schule ein Strafnachmittag einzurichten. Die aufsichtführende Lehrperson wird hierfür entlastet.....Zu 2)..Die Dreiviertel-Portionen sind auf ganze Portionen erhöht worden. Für die Schule Sindorf kommen zur Zeit 165 1/2 Portionen in Frage.....Zu 3)..Morgens: Praktische Arbeit..Nachmittag: Theoretische Arbeit..Erste Arbeitsgemeinschaft in Horrem 11.9.47..14 Uhr..Tagesordnung:.. Schulkunde.. Religionswissenschaft.. Musikpädagogik....Zu 4)..Geschäfte liefern gegen Abgabe von Altpapier Schreibhefte. Die Schüler sind angewiesen, sich auf diesem Wege ihre Schreibhefte selbst zu besorgen.....Zu 5)..Die Dienstunfälle sind dem