Vorderseite.-----.VS: Notgeld der Stadt Burg;..Hundert Milliarden Mark;..Bis auf weiteres gültig im Kreise Jerichow I;..Der Ablauf der Gültigkeit des Notgeldes wird amtlich bekanntgegeben;..Burg, den 3. November 1923;..Der Magistrat, hdschr. Uschr;..RS: 100 Milliarden Mark;..Wer Notgeld nachmacht oder verfälscht oder nachgemachtes oder verfälschtes sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Zuchthaus bestraft.;..lks. Stadtwappen - Magistrat der Stadt Burg;..re. Stempel "Kreisausschuss des Kreises Jerichow I";..Nr. Reihe B 022461.