Vorderseite (Rückseite nicht beschriftet)Das auf den 30. April 1816 datierte "Besitzergreifungspatent" geht auf den im Gefolge des Wiener Kongresses zwischen Bayern und Österrreich abgeschlossenen Vertrag zurück, der Bayern - im Ausgleich für Salzburg und das Innviertel - linksrheinische Gebiete u.a. der ehemaligen Kurpfalz zusprach. Zunächst hieß dieses Gebiet im bayerischen Staatsverbund "die Landestheile auf dem Überrheine", dann "Bayerischer Rheinkreis" oder schlicht "Rheinkreis" (ab 1817) und erst später (ab 1. Januar 1838) schlicht "Pfalz". Die Urkunde beginnt mit den Worten: .."Wir Maximilian Joseph /..von Gottes Gnaden König von Bayern /..Entbieten allen und jeden, welche dieses lesen, oder lesen hören Unsere Gnade und Unseren Grus. und /..fügen denselben zu wissen:....."..Unterschriften: Max Joseph, Montgelas, von Baumüller..(Friedrich Johann Hildenbrand hat den genauen Wortlaut der Urkunde in der "Festgabe der Monatsschrift "Pfälzisches Museum" 1816-1916. Zur Pfälzischen Hunderjahrfeier" auf den Seiten 25f veröffentlicht. Amtlich verkündet wurde der Text u.a. in: Königlich-Baierisches Regierungsblatt, hrsg. vom Ministerium des Innern, München 15.5.1816, S. 309-311; online verfügbar unter: https://books.google.de/books?id=xyNRAAAAYAAJ&printsec=frontcover&hl=de&source=gbs_ge_summary_r&cad=0#v=twopage&q&f=false)