Stiftung Händel-Haus Halle [CC BY-NC-SA]
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Attestat für Dorothea Schneider vom 15. April 1685, ausgestellt von Johann Gottfried Taust, Pfarrer in Oppin

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Attestat für Dorothea Schneider vom 15. April 1685, ausgestellt von Johann Gottfried Taust, Pfarrer in Oppin

Seite 4.-----.[Transkription:]....LECTORI...Salutem â Fonte Salutis..Jesu CHRISTO.....Heüte unten gesezten dato ist zu mir in mein Pfarr Hauß kommen Hanß Schneider Einwohner in Wenden [Inwenden] Zu meinen Kirchspiel gehörig, und mir vermeldet, waß maßen sich seine jüngste Tochter Dorothea mit Einwilligung seiner alß Vaters vor wenig Tagen mit Hn [Christoph, gestrichen] Christian Vogelern Bürgern und Einwohnern vorm Galgthor vor Hall in Beysein etzlicher Beyständer so wohl sein als ihrerseits in ein christliches Ehegelöbnüß eingelaßen hätte, auch beyderseits gesonnen wehren, solch ihr christliches Ehe= und Ehrenwerck durch priesterliche Copulation zu vollenziehen wozu sie denn so wohl eines dreÿmahligen Aufgebothes nicht allein, sondern über daß auch eines Attestati wegen ehrlicher Geburth und Herkommens an Seiten seiner Tochter benötiget wehren, um deßen Verrichtung und Außantwortung Er mich auch freündlichst ersuchet...Nun denn beydes ich unserer Magdeb. Kirchen Ordnung gemeß zu sein befunden, alß habe keine Uhrsach ersehen ihnen solches abzuschlagen...Bezeüge demnach daß obgemeldete Dorothea ehrlicher Geburth und Herkommens sey. Ihr Vater ist Hanß Schneider Einwohner und Schöppe in Wenden. Die Mutter Frau Margretha, welche beyde annoch leben alß lange Gott will[.] Von dießen Eltern ist sie nach der Kindheit wohl erzogen, und nach mahls zur Häußlichen Arbeit gehalten worden[.] Hatt sich auch nebst ihren Eltern in meinen Beichtstuel zur rechten Zeit und zum würdigen Gebrauch deß Heiligen Nachtmahls eingefunden, auch alßo gelebet daß ich mit ihr wohlzufrieden geweßen, ihr auch von andern anders nichts als waß erbar ist und wohl lautet nachgesaget werden kann[.] So ist mir auch nichts anders bewust, als daß sie eine noch freÿe und ledige person sey, so mit niemande ehelich verbunden. Es soll auch daß 1 Aufgeboth wie begehret worden auf den künfftigen 3 Feyertag verrichtet werden[.]..Gott verleihe beyderseits Contrahenten zu i

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Siegel, Pfarrer, Hochzeit, Attestat

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