Rückseite.-----.Obligation des Rats zu Perleberg über 200 Gulden schuldig den namentlich genannten Vorstehern der Kirche und des Gemeinen Gotteskastens. Die Summe wird jährlich am Sonntag Lätare mit 12 Gulden verzinst und soll zur Abtragung einer Schuld von 600 Gulden an die Erben des Lüdke von Quitzow die-nen. Es wird ein beiderseitiges Kündigungsrecht jeweils am Martinstag vereinbart. (28.03.1568)....Druck: Ungedruckt...Regest: Ratig S. 11; Nicht bei Beck.