Wandanschlag in deutscher und französischer Sprache...Veröffentlicht im von Deutschland besetzten Frankreich; Valenciennes, 18. Mai 1915....."Bekanntmachung..Es wird wiederholt auf die Verordnung der Et.-Inspektion vom 12. X. 1914 hingewiesen, nach der es u.a. unter Androhung der Todesstrafe verboten ist, den mit dem deutschen Reiche im Kriege stehenden Armeen oder Truppenteilen (insbesondere Luftschiffen und Flugzeugen) Feuersignale zu geben...In Ausführung dieser Verordnung wird weiter bestimmt:..Es ist verboten bei Tage oder bei Nacht im Freien innerhalb oder ausserhalb der Ortschaften ein offenes Feuer anzuzünden oder zu unterhalten..Befreiung von dem Verbot kann für das Abbrennen von dürrem Gras, Unkraut, Wurzeln usw. auf den Feldern in der Zeit von 6 Uhr morgens bis 6 Uhr nachmittags durch die Etappen-Kommandanturen erteilt werden...Zuwiderhandlungen werden nach den Kriegsgesetzen streng, unter Umstaenden mit dem Tode bestraft; ausnahmsweise kann auf Freiheitsentziehung oder Geldstrafe erkannt werden...Wer ein solches Feuer bemerkt oder von einem solchen Kenntnis erhaelt und nicht sofort dasselbe ausloescht oder davon der naechsten deutschen Behoerde oder der naechsten Mairie Nachricht gibt, wird mit Freiheitsentziehung oder Geld bestraft...Die Mairien haben von jedem zu ihrer Kenntnis gelangenden solchen Feuer auf dem Gebiete ihrer Gemeinde sofort die Etappen-Kommandanturen zu benachrichtigen...Valenciennes, den 18. Mai 1915...Etappen-Inspektion"