Wandanschlag in deutscher und französischer Sprache...Veröffentlicht im von Deutschland besetzten Frankreich; Roubaix, Tourcoing, 22. Juni 1915....."Saecke und Sackstoffe...Jeder Besitzer von Saecken und Sackstoffen oder dessen Stellvertreter ist verpflichtet diese bei der Mairie seiner Gemeinde bis spaetestens 5. Juli anzumelden und zwar getrennt nach:..1. Getreidesaecken...2. Cement, Phosphat, u. alle anderen Saecke...3. Sackstoffe...Nicht angemeldete Saecke und Sackstoffe werden nach diesem Zeitpunkt ohne Ausstellung eines Gutscheines konfisziert. Ausserdem werden die Schuldigen mit einer Geldstrafe bis zu Mk. 300.- belegt...Roubaix et Tourcoing, den 22. Juni 1915...Etappen-Kommandantur Tourcoing..Frhr. von Tessin..Major und Kommandant"