Vorderseite.-----.Ausweis Nr.10734..Gültig: 31. März - 30. April 1945..ausgestellt: 19.03.1945..Auf der Rückseite ist folgender Hinweis aufgedruckt:..Sämtliche Werksausweise und die Kennmarke sind bei Beendigung des Dienstverhältnisses dem Aussteller unaufgefordert zurückzugeben. ..Die Rückgabepflicht ist ein Gebot der Reichsregierung im Sinne des §925 RSTGB. ..Nichtbefolgung ist strafbar.