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Pfalzgraf

"Die Pfalzgrafen (lateinisch comites palatini) waren ursprünglich Amtsträger und Vertreter des Königs oder Kaisers. Sie standen dem Hofgericht vor und hatten eine leitende Funktion allgemeiner Art inne. Außerdem fungierten sie auch als Verbindungsmänner zwischen Bittstellern aus dem Reich und dem König oder Kaiser. Im Heiligen Römischen Reich gab es anfangs je einen Pfalzgrafen für jedes Herzogtum. Später wurden die meisten Pfalzgrafschaften einem mächtigeren Fürstentum inkorporiert. Der einzig übriggebliebene Pfalzgraf bei Rhein gehörte ab dem Spätmittelalter dem Reichsfürstenstand an und war den Herzögen faktisch gleichgestellt. Die Anrede der fürstlichen Pfalzgrafen (Pfalzgraf bei Rhein) war (Königliche) Hoheit." - (de.wikipedia.org 22.04.2022)

Was wir wissen ...

bekleidetes Amt

bekleidetes Amt Otto I. von Burgund Burgund (Region)
bekleidetes Amt Konrad der Staufer
bekleidetes Amt Ruprecht III. von der Pfalz 1398-1410
bekleidetes Amt Ruprecht II. von der Pfalz
bekleidetes Amt Hermann I. von Thüringen Sachsen
bekleidetes Amt Ezzo von Lothringen Lothringen

Quellen & Erwähnungen

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Kurfürst Karl I. Ludwig von der PfalzKurfürst Karl II. von der Pfalz als ErbprinzHerzog Ludwig Philipp von Pfalz-Simmern, Pfalzgraf bei RheinFotografie "Gasthaus Pfalzgraf/Gilgenstraße 26b (I)"Prunkfass zur kurfürstlichen Silberhochzeit des pfälzischen Kurfürsten Carl Theodor und seiner Gattin Elisabeth AugusteUrkunde: "Zeugnis für einen Förster aus Dürkheim"
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Beziehungen zu Zeiten

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