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Vizekönig

Ein Vizekönig vertritt den Monarchen, wenn dieser seine Pflichten nicht ausüben kann. Dies betrifft in der Regel die Verwaltung weit entfernter Gebiete. Typisch dafür sind die Überseereiche der Kolonialzeit. Dieser Rang wurde insbesondere dann gewählt, wenn das Territorium vorher im Rang eines Königreiches stand. Einen Verwalter niedrigeren Ranges einzusetzen, wäre unziemlich gewesen. Wesensbildende Beispiele dafür sind die spanischen Vizekönige Portugals zur Zeit der Personalunion oder der Vizekönig von Ägypten im Osmanischen Reich.

Der Titel bezeichnet keinen Adelsrang, sondern eine persönliche Amtsstellung, und entspricht einem Statthalter oder einem Gouverneur, der nur dem Souverän unterstellt ist (vgl. Generalgouverneur).

Was wir wissen ...

bekleidetes Amt

bekleidetes Amt Johann von Brandenburg-Ansbach Valencia
bekleidetes Amt Narseh Armenien

Quellen & Erwähnungen

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Ölgemälde: Adolph Friedrich
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