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Angehöriger

Als Angehöriger oder Angehörige wird eine Person bezeichnet, wenn ihr besonderes rechtliches oder soziales Verhältnis zu einer anderen Person oder zu einer Gruppe von Personen hervorgehoben werden soll. Meist sind Personen gemeint, die in engem familiären oder persönlichen Verhältnis zueinander stehen. Der Begriff ist weiter gefasst als „Familie“ und schließt insbesondere den (in der Regel nicht verwandten) Ehe- oder Lebenspartner sowie verschwägerte Personen ein. Darüber hinaus kann der Begriff im Sinne von „zugehören“ auch Personen umfassen, die in das Lebensumfeld der betreffenden Person gehören. Die Bezeichnung wird gelegentlich auch bei Tieren verwendet, manchmal sächlich: das Angehörige, ein Angehöriges.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Fotografie: Besuch von Vizepräsident George H. W. Bush in West-BerlinFotografie: Besuch von Vizepräsident George H. W. Bush in West-BerlinFotografie: Besuch von Vizepräsident George H. W. Bush in West-BerlinFotografie: Besuch von Vizepräsident George H. W. Bush in West-BerlinFotografie: Besuch von Vizepräsident George H. W. Bush in West-BerlinFotografie: Besuch von Vizepräsident George H. W. Bush in West-Berlin
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