Von Altbergbau ist immer im Sinne eines stillgelegten Bergbaus die Rede, dessen Objekte nicht mehr der Bergaufsicht gemäß dem Bundesberggesetz unterliegen. Meist werden mit Altbergbau Gelände, Grubengebäude und Bergbaufolgelandschaft eines vergangenen Bergbaus bezeichnet. Altbergbau kann aber auch im Wortsinne von historischem Bergbau oder vorindustriellem Bergbau verstanden werden.
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