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Grenzübergang

"An einem Grenzübergang, auch Grenzübertrittstelle oder Grenzübergangsstelle (GÜST bzw. GÜSt; DDR-Bezeichnung), kann die Grenze zwischen zwei Staaten legal überquert werden. Dabei ist der Begriff Staat in einem weiteren Sinne zu verstehen, da auch Demarkationslinien zu de facto autonomen Gebieten als Grenze wirken können, z. B. zwischen der Republik Zypern und Nordzypern. Beim Übertritt können, abhängig vom Ein- bzw. Ausreisestaat, diverse Formalitäten verlangt werden.

Grenzübergänge dienen neben einem geregelten Grenzübertritt oft der routinemäßigen Kontrolle des Personen- und Güterverkehrs. Ziel dabei ist es, illegale Grenzübertritte und Schmuggel zu verhindern. Temporär erfüllen diese Kontrollen auch Abriegelungszwecke, um sich von Schadens- oder Kriegsereignissen im Nachbarland abzugrenzen. So wurden 1986 anlässlich der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl an den Grenzen nach Westeuropa Menschen und Güter auf radioaktive Kontamination hin untersucht und ggf. gereinigt oder abgewiesen. Verstärkte Kontrollen finden auch im Zusammenhang mit Fahndungsmaßnahmen statt." - (de.wikipedia.org 05.01.2021)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Fotografie: Agentenaustausch auf der Glienicker BrückeFotografie: Agentenaustausch auf der Glienicker BrückeDiapositive: Prinzenstraße, Heinrich-Heine-Straße, November 1989Diapositive: Prinzenstraße, Heinrich-Heine-Straße, 1989Kleinbildnegativ: Moritzplatz, 1963Kleinbildnegativ: Am Checkpoint, Friedrichstraße, 1963
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