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Wildgeflügel

Als Wildgeflügel bezeichnet man alle frei lebenden Vögel, die für den menschlichen Verzehr erlegt werden. Teilweise wird dies für Federwild durch das geltende Jagdrecht eingeschränkt.

Zum Wildgeflügel zählt man Fasan, Rebhuhn, Wildente, Wildgans, Wildtaube, Perlhuhn und Wachtel, auch wenn sie teilweise durch Menschen gehalten und gezüchtet werden. (siehe auch: Volierenhaltung). Historisch gehörten auch verschiedene Singvögel zu den Wildgeflügeln, etwa die Lerchen, Drosseln und Wacholderdrosseln (Krammetsvogel).

Die Schnepfe wird teilweise dem Federwild, teilweise dem Hochwild zugerechnet, allgemein aber als Wildgeflügel bezeichnet. Der Afrikanische Strauß wird in Afrika, Australien und Teilen Europas gezüchtet, und sein Fleisch zur Ernährung genutzt. Allgemein zählt man es zu den "Exotischen Fleischarten", mit steigender Verbreitung jedoch auch zum Hausgeflügel und/oder dem gezüchteten Wildgeflügel.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Drei Hundefutter-Dosen der "Reichelt" EigenmarkeInformationsblatt: Zeitgemäßer Haushalt, September-Brief 1936
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