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Landreform

Der Begriff Landreform oder Bodenreform bezeichnet die teilweise zwangsweise, durch den Staat beschlossene und vollzogene Änderung des Eigentums an Grund und Boden aus ideologischen, ethnischen, wirtschafts- oder sozialpolitischen Gründen. Es findet dabei eine Änderung der Eigentums- oder Nutzungsrechte an Grundstücken oder allgemein der Rechtsordnung in diesem Bereich statt, die meist eine gleichmäßigere Verteilung des Landbesitzes zum Ziel hat. Hierbei soll der Boden von Großgrundbesitzern zu Kleinbauern und landlosen Landarbeitern umverteilt werden.

Gründe für eine Reform reichen von philosophischen Gerechtigkeitsüberlegungen bis hin zu einer effektiveren Nutzung des Bodens. Mechanismen zu ihrer Umsetzung reichen von der marktgestützten Landreform, bei der Kleinbauern das Land zum Marktpreis kaufen, bis hin zur entschädigungslosen Enteignung der Großgrundbesitzer durch den Staat. Insbesondere Letzteres wird kritisiert, da es in das Grundrecht auf Eigentum eingreift.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Pesne, SelbstporträtHerrenhaus des Ritterguts RehmsdorfExzerpt zur Gemeindekommission im Kreis Wolmirstedt bzw. Maschinenbesatz der Vereinigung der gegenseitigen BauernhilfeBriefmarkenbogen mit Motiv zur Bodenreform 1945 (Wert 12 Pfennig)Bodenbesitz-Urkunde für Hermann Fischer im Zuge der Bodenreform, 1947Aufforderungsschreiben der KPD-Kreisleitung Wolmirstedt an die KPD-Ortsgruppe(n), 21.11.1945
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