museum-digitaldeutschland
STRG + Y
de
Ägyptisches Museum und Papyrussammlung Verwaltungsakten des Tempels des Jupiter Capitolinus

Verwaltungsakten des Tempels des Jupiter Capitolinus

Verwaltungsakten des Tempels des Jupiter Capitolinus

Kopien von Akten über die Verwaltung des Tempels des Jupiter Capitolinus. Fr. I–II und Paginae I–II enthalten Abschriften von Abrechnungen des Oberpriesters Aurelios M- alias Paesios für die Monate Choiak (27. November – 26. Dezember) und Tybi (27. Dezember – 25. Januar) des vorangegangenen Jahres. Ab Pagina III fangen Abschriften von Abrechnungen des nachfolgenden Oberpriesters Aurelios Serenos alias Isidoros für die Monaten Mecheir bis Epeiph (26. Januar – 24. Juli) desselben Jahres an. Zwischen den Abrechnungen für die ersten zwei Monate ist eine Kopie des Briefes eingefügt, in dem die Ratsherren der βουλή von Arsinoe dem Aurelios Serenos mitteilen, ihn zum Oberpriester gewählt zu haben. Die Fr. III–X können nicht zugeordnet werden. Die Ausgaben betreffen insbesondere Kosten für Kultzwecke und Zeremonien, für verschiedene Steuern und für die Löhne von Arbeitern. Zu Kultzwecken wird Geld insbesondere für Öl zur λυχναψία (“Zeremonie der Lichtanzündens“), für die Salbung und den Schmuck der Kultstatuen und für verschiedene kultische und kaiserliche Feste ausgegeben. Die Einnahmen des Tempels stammen hauptsächlich aus Geldverleih, Verpachtung von Ländereien und Vermietung von Immobilien. Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/01596/ Angaben zur Herkunft: 3. Jh. n. Chr. Genauer: 30. August 215 – 28. August 216 n.Chr. Fayum (Ägypten)

Verwaltungsakten des Tempels des Jupiter Capitolinus

Kopien von Akten über die Verwaltung des Tempels des Jupiter Capitolinus. Fr. I–II und Paginae I–II enthalten Abschriften von Abrechnungen des Oberpriesters Aurelios M- alias Paesios für die Monate Choiak (27. November – 26. Dezember) und Tybi (27. Dezember – 25. Januar) des vorangegangenen Jahres. Ab Pagina III fangen Abschriften von Abrechnungen des nachfolgenden Oberpriesters Aurelios Serenos alias Isidoros für die Monaten Mecheir bis Epeiph (26. Januar – 24. Juli) desselben Jahres an. Zwischen den Abrechnungen für die ersten zwei Monate ist eine Kopie des Briefes eingefügt, in dem die Ratsherren der βουλή von Arsinoe dem Aurelios Serenos mitteilen, ihn zum Oberpriester gewählt zu haben. Die Fr. III–X können nicht zugeordnet werden. Die Ausgaben betreffen insbesondere Kosten für Kultzwecke und Zeremonien, für verschiedene Steuern und für die Löhne von Arbeitern. Zu Kultzwecken wird Geld insbesondere für Öl zur λυχναψία (“Zeremonie der Lichtanzündens“), für die Salbung und den Schmuck der Kultstatuen und für verschiedene kultische und kaiserliche Feste ausgegeben. Die Einnahmen des Tempels stammen hauptsächlich aus Geldverleih, Verpachtung von Ländereien und Vermietung von Immobilien. Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/01596/ Angaben zur Herkunft: 3. Jh. n. Chr. Genauer: 30. August 215 – 28. August 216 n.Chr. Fayum (Ägypten)

Verwaltungsakten des Tempels des Jupiter Capitolinus

Kopien von Akten über die Verwaltung des Tempels des Jupiter Capitolinus. Fr. I–II und Paginae I–II enthalten Abschriften von Abrechnungen des Oberpriesters Aurelios M- alias Paesios für die Monate Choiak (27. November – 26. Dezember) und Tybi (27. Dezember – 25. Januar) des vorangegangenen Jahres. Ab Pagina III fangen Abschriften von Abrechnungen des nachfolgenden Oberpriesters Aurelios Serenos alias Isidoros für die Monaten Mecheir bis Epeiph (26. Januar – 24. Juli) desselben Jahres an. Zwischen den Abrechnungen für die ersten zwei Monate ist eine Kopie des Briefes eingefügt, in dem die Ratsherren der βουλή von Arsinoe dem Aurelios Serenos mitteilen, ihn zum Oberpriester gewählt zu haben. Die Fr. III–X können nicht zugeordnet werden. Die Ausgaben betreffen insbesondere Kosten für Kultzwecke und Zeremonien, für verschiedene Steuern und für die Löhne von Arbeitern. Zu Kultzwecken wird Geld insbesondere für Öl zur λυχναψία (“Zeremonie der Lichtanzündens“), für die Salbung und den Schmuck der Kultstatuen und für verschiedene kultische und kaiserliche Feste ausgegeben. Die Einnahmen des Tempels stammen hauptsächlich aus Geldverleih, Verpachtung von Ländereien und Vermietung von Immobilien. Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/01596/ Angaben zur Herkunft: 3. Jh. n. Chr. Genauer: 30. August 215 – 28. August 216 n.Chr. Fayum (Ägypten)

Verwaltungsakten des Tempels des Jupiter Capitolinus

Kopien von Akten über die Verwaltung des Tempels des Jupiter Capitolinus. Fr. I–II und Paginae I–II enthalten Abschriften von Abrechnungen des Oberpriesters Aurelios M- alias Paesios für die Monate Choiak (27. November – 26. Dezember) und Tybi (27. Dezember – 25. Januar) des vorangegangenen Jahres. Ab Pagina III fangen Abschriften von Abrechnungen des nachfolgenden Oberpriesters Aurelios Serenos alias Isidoros für die Monaten Mecheir bis Epeiph (26. Januar – 24. Juli) desselben Jahres an. Zwischen den Abrechnungen für die ersten zwei Monate ist eine Kopie des Briefes eingefügt, in dem die Ratsherren der βουλή von Arsinoe dem Aurelios Serenos mitteilen, ihn zum Oberpriester gewählt zu haben. Die Fr. III–X können nicht zugeordnet werden. Die Ausgaben betreffen insbesondere Kosten für Kultzwecke und Zeremonien, für verschiedene Steuern und für die Löhne von Arbeitern. Zu Kultzwecken wird Geld insbesondere für Öl zur λυχναψία (“Zeremonie der Lichtanzündens“), für die Salbung und den Schmuck der Kultstatuen und für verschiedene kultische und kaiserliche Feste ausgegeben. Die Einnahmen des Tempels stammen hauptsächlich aus Geldverleih, Verpachtung von Ländereien und Vermietung von Immobilien. Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/01596/ Angaben zur Herkunft: 3. Jh. n. Chr. Genauer: 30. August 215 – 28. August 216 n.Chr. Fayum (Ägypten)

Verwaltungsakten des Tempels des Jupiter Capitolinus

Kopien von Akten über die Verwaltung des Tempels des Jupiter Capitolinus. Fr. I–II und Paginae I–II enthalten Abschriften von Abrechnungen des Oberpriesters Aurelios M- alias Paesios für die Monate Choiak (27. November – 26. Dezember) und Tybi (27. Dezember – 25. Januar) des vorangegangenen Jahres. Ab Pagina III fangen Abschriften von Abrechnungen des nachfolgenden Oberpriesters Aurelios Serenos alias Isidoros für die Monaten Mecheir bis Epeiph (26. Januar – 24. Juli) desselben Jahres an. Zwischen den Abrechnungen für die ersten zwei Monate ist eine Kopie des Briefes eingefügt, in dem die Ratsherren der βουλή von Arsinoe dem Aurelios Serenos mitteilen, ihn zum Oberpriester gewählt zu haben. Die Fr. III–X können nicht zugeordnet werden. Die Ausgaben betreffen insbesondere Kosten für Kultzwecke und Zeremonien, für verschiedene Steuern und für die Löhne von Arbeitern. Zu Kultzwecken wird Geld insbesondere für Öl zur λυχναψία (“Zeremonie der Lichtanzündens“), für die Salbung und den Schmuck der Kultstatuen und für verschiedene kultische und kaiserliche Feste ausgegeben. Die Einnahmen des Tempels stammen hauptsächlich aus Geldverleih, Verpachtung von Ländereien und Vermietung von Immobilien. Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/01596/ Angaben zur Herkunft: 3. Jh. n. Chr. Genauer: 30. August 215 – 28. August 216 n.Chr. Fayum (Ägypten)

Verwaltungsakten des Tempels des Jupiter Capitolinus

Kopien von Akten über die Verwaltung des Tempels des Jupiter Capitolinus. Fr. I–II und Paginae I–II enthalten Abschriften von Abrechnungen des Oberpriesters Aurelios M- alias Paesios für die Monate Choiak (27. November – 26. Dezember) und Tybi (27. Dezember – 25. Januar) des vorangegangenen Jahres. Ab Pagina III fangen Abschriften von Abrechnungen des nachfolgenden Oberpriesters Aurelios Serenos alias Isidoros für die Monaten Mecheir bis Epeiph (26. Januar – 24. Juli) desselben Jahres an. Zwischen den Abrechnungen für die ersten zwei Monate ist eine Kopie des Briefes eingefügt, in dem die Ratsherren der βουλή von Arsinoe dem Aurelios Serenos mitteilen, ihn zum Oberpriester gewählt zu haben. Die Fr. III–X können nicht zugeordnet werden. Die Ausgaben betreffen insbesondere Kosten für Kultzwecke und Zeremonien, für verschiedene Steuern und für die Löhne von Arbeitern. Zu Kultzwecken wird Geld insbesondere für Öl zur λυχναψία (“Zeremonie der Lichtanzündens“), für die Salbung und den Schmuck der Kultstatuen und für verschiedene kultische und kaiserliche Feste ausgegeben. Die Einnahmen des Tempels stammen hauptsächlich aus Geldverleih, Verpachtung von Ländereien und Vermietung von Immobilien. Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/01596/ Angaben zur Herkunft: 3. Jh. n. Chr. Genauer: 30. August 215 – 28. August 216 n.Chr. Fayum (Ägypten)

Verwaltungsakten des Tempels des Jupiter Capitolinus

Kopien von Akten über die Verwaltung des Tempels des Jupiter Capitolinus. Fr. I–II und Paginae I–II enthalten Abschriften von Abrechnungen des Oberpriesters Aurelios M- alias Paesios für die Monate Choiak (27. November – 26. Dezember) und Tybi (27. Dezember – 25. Januar) des vorangegangenen Jahres. Ab Pagina III fangen Abschriften von Abrechnungen des nachfolgenden Oberpriesters Aurelios Serenos alias Isidoros für die Monaten Mecheir bis Epeiph (26. Januar – 24. Juli) desselben Jahres an. Zwischen den Abrechnungen für die ersten zwei Monate ist eine Kopie des Briefes eingefügt, in dem die Ratsherren der βουλή von Arsinoe dem Aurelios Serenos mitteilen, ihn zum Oberpriester gewählt zu haben. Die Fr. III–X können nicht zugeordnet werden. Die Ausgaben betreffen insbesondere Kosten für Kultzwecke und Zeremonien, für verschiedene Steuern und für die Löhne von Arbeitern. Zu Kultzwecken wird Geld insbesondere für Öl zur λυχναψία (“Zeremonie der Lichtanzündens“), für die Salbung und den Schmuck der Kultstatuen und für verschiedene kultische und kaiserliche Feste ausgegeben. Die Einnahmen des Tempels stammen hauptsächlich aus Geldverleih, Verpachtung von Ländereien und Vermietung von Immobilien. Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/01596/ Angaben zur Herkunft: 3. Jh. n. Chr. Genauer: 30. August 215 – 28. August 216 n.Chr. Fayum (Ägypten)

Verwaltungsakten des Tempels des Jupiter Capitolinus

Kopien von Akten über die Verwaltung des Tempels des Jupiter Capitolinus. Fr. I–II und Paginae I–II enthalten Abschriften von Abrechnungen des Oberpriesters Aurelios M- alias Paesios für die Monate Choiak (27. November – 26. Dezember) und Tybi (27. Dezember – 25. Januar) des vorangegangenen Jahres. Ab Pagina III fangen Abschriften von Abrechnungen des nachfolgenden Oberpriesters Aurelios Serenos alias Isidoros für die Monaten Mecheir bis Epeiph (26. Januar – 24. Juli) desselben Jahres an. Zwischen den Abrechnungen für die ersten zwei Monate ist eine Kopie des Briefes eingefügt, in dem die Ratsherren der βουλή von Arsinoe dem Aurelios Serenos mitteilen, ihn zum Oberpriester gewählt zu haben. Die Fr. III–X können nicht zugeordnet werden. Die Ausgaben betreffen insbesondere Kosten für Kultzwecke und Zeremonien, für verschiedene Steuern und für die Löhne von Arbeitern. Zu Kultzwecken wird Geld insbesondere für Öl zur λυχναψία (“Zeremonie der Lichtanzündens“), für die Salbung und den Schmuck der Kultstatuen und für verschiedene kultische und kaiserliche Feste ausgegeben. Die Einnahmen des Tempels stammen hauptsächlich aus Geldverleih, Verpachtung von Ländereien und Vermietung von Immobilien. Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/01596/ Angaben zur Herkunft: 3. Jh. n. Chr. Genauer: 30. August 215 – 28. August 216 n.Chr. Fayum (Ägypten)

Verwaltungsakten des Tempels des Jupiter Capitolinus

Kopien von Akten über die Verwaltung des Tempels des Jupiter Capitolinus. Fr. I–II und Paginae I–II enthalten Abschriften von Abrechnungen des Oberpriesters Aurelios M- alias Paesios für die Monate Choiak (27. November – 26. Dezember) und Tybi (27. Dezember – 25. Januar) des vorangegangenen Jahres. Ab Pagina III fangen Abschriften von Abrechnungen des nachfolgenden Oberpriesters Aurelios Serenos alias Isidoros für die Monaten Mecheir bis Epeiph (26. Januar – 24. Juli) desselben Jahres an. Zwischen den Abrechnungen für die ersten zwei Monate ist eine Kopie des Briefes eingefügt, in dem die Ratsherren der βουλή von Arsinoe dem Aurelios Serenos mitteilen, ihn zum Oberpriester gewählt zu haben. Die Fr. III–X können nicht zugeordnet werden. Die Ausgaben betreffen insbesondere Kosten für Kultzwecke und Zeremonien, für verschiedene Steuern und für die Löhne von Arbeitern. Zu Kultzwecken wird Geld insbesondere für Öl zur λυχναψία (“Zeremonie der Lichtanzündens“), für die Salbung und den Schmuck der Kultstatuen und für verschiedene kultische und kaiserliche Feste ausgegeben. Die Einnahmen des Tempels stammen hauptsächlich aus Geldverleih, Verpachtung von Ländereien und Vermietung von Immobilien. Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/01596/ Angaben zur Herkunft: 3. Jh. n. Chr. Genauer: 30. August 215 – 28. August 216 n.Chr. Fayum (Ägypten)

Verwaltungsakten des Tempels des Jupiter Capitolinus

Kopien von Akten über die Verwaltung des Tempels des Jupiter Capitolinus. Fr. I–II und Paginae I–II enthalten Abschriften von Abrechnungen des Oberpriesters Aurelios M- alias Paesios für die Monate Choiak (27. November – 26. Dezember) und Tybi (27. Dezember – 25. Januar) des vorangegangenen Jahres. Ab Pagina III fangen Abschriften von Abrechnungen des nachfolgenden Oberpriesters Aurelios Serenos alias Isidoros für die Monaten Mecheir bis Epeiph (26. Januar – 24. Juli) desselben Jahres an. Zwischen den Abrechnungen für die ersten zwei Monate ist eine Kopie des Briefes eingefügt, in dem die Ratsherren der βουλή von Arsinoe dem Aurelios Serenos mitteilen, ihn zum Oberpriester gewählt zu haben. Die Fr. III–X können nicht zugeordnet werden. Die Ausgaben betreffen insbesondere Kosten für Kultzwecke und Zeremonien, für verschiedene Steuern und für die Löhne von Arbeitern. Zu Kultzwecken wird Geld insbesondere für Öl zur λυχναψία (“Zeremonie der Lichtanzündens“), für die Salbung und den Schmuck der Kultstatuen und für verschiedene kultische und kaiserliche Feste ausgegeben. Die Einnahmen des Tempels stammen hauptsächlich aus Geldverleih, Verpachtung von Ländereien und Vermietung von Immobilien. Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/01596/ Angaben zur Herkunft: 3. Jh. n. Chr. Genauer: 30. August 215 – 28. August 216 n.Chr. Fayum (Ägypten)

Verwaltungsakten des Tempels des Jupiter Capitolinus

Kopien von Akten über die Verwaltung des Tempels des Jupiter Capitolinus. Fr. I–II und Paginae I–II enthalten Abschriften von Abrechnungen des Oberpriesters Aurelios M- alias Paesios für die Monate Choiak (27. November – 26. Dezember) und Tybi (27. Dezember – 25. Januar) des vorangegangenen Jahres. Ab Pagina III fangen Abschriften von Abrechnungen des nachfolgenden Oberpriesters Aurelios Serenos alias Isidoros für die Monaten Mecheir bis Epeiph (26. Januar – 24. Juli) desselben Jahres an. Zwischen den Abrechnungen für die ersten zwei Monate ist eine Kopie des Briefes eingefügt, in dem die Ratsherren der βουλή von Arsinoe dem Aurelios Serenos mitteilen, ihn zum Oberpriester gewählt zu haben. Die Fr. III–X können nicht zugeordnet werden. Die Ausgaben betreffen insbesondere Kosten für Kultzwecke und Zeremonien, für verschiedene Steuern und für die Löhne von Arbeitern. Zu Kultzwecken wird Geld insbesondere für Öl zur λυχναψία (“Zeremonie der Lichtanzündens“), für die Salbung und den Schmuck der Kultstatuen und für verschiedene kultische und kaiserliche Feste ausgegeben. Die Einnahmen des Tempels stammen hauptsächlich aus Geldverleih, Verpachtung von Ländereien und Vermietung von Immobilien. Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/01596/ Angaben zur Herkunft: 3. Jh. n. Chr. Genauer: 30. August 215 – 28. August 216 n.Chr. Fayum (Ägypten)

Verwaltungsakten des Tempels des Jupiter Capitolinus

Kopien von Akten über die Verwaltung des Tempels des Jupiter Capitolinus. Fr. I–II und Paginae I–II enthalten Abschriften von Abrechnungen des Oberpriesters Aurelios M- alias Paesios für die Monate Choiak (27. November – 26. Dezember) und Tybi (27. Dezember – 25. Januar) des vorangegangenen Jahres. Ab Pagina III fangen Abschriften von Abrechnungen des nachfolgenden Oberpriesters Aurelios Serenos alias Isidoros für die Monaten Mecheir bis Epeiph (26. Januar – 24. Juli) desselben Jahres an. Zwischen den Abrechnungen für die ersten zwei Monate ist eine Kopie des Briefes eingefügt, in dem die Ratsherren der βουλή von Arsinoe dem Aurelios Serenos mitteilen, ihn zum Oberpriester gewählt zu haben. Die Fr. III–X können nicht zugeordnet werden. Die Ausgaben betreffen insbesondere Kosten für Kultzwecke und Zeremonien, für verschiedene Steuern und für die Löhne von Arbeitern. Zu Kultzwecken wird Geld insbesondere für Öl zur λυχναψία (“Zeremonie der Lichtanzündens“), für die Salbung und den Schmuck der Kultstatuen und für verschiedene kultische und kaiserliche Feste ausgegeben. Die Einnahmen des Tempels stammen hauptsächlich aus Geldverleih, Verpachtung von Ländereien und Vermietung von Immobilien. Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/01596/ Angaben zur Herkunft: 3. Jh. n. Chr. Genauer: 30. August 215 – 28. August 216 n.Chr. Fayum (Ägypten)

Verwaltungsakten des Tempels des Jupiter Capitolinus

Kopien von Akten über die Verwaltung des Tempels des Jupiter Capitolinus. Fr. I–II und Paginae I–II enthalten Abschriften von Abrechnungen des Oberpriesters Aurelios M- alias Paesios für die Monate Choiak (27. November – 26. Dezember) und Tybi (27. Dezember – 25. Januar) des vorangegangenen Jahres. Ab Pagina III fangen Abschriften von Abrechnungen des nachfolgenden Oberpriesters Aurelios Serenos alias Isidoros für die Monaten Mecheir bis Epeiph (26. Januar – 24. Juli) desselben Jahres an. Zwischen den Abrechnungen für die ersten zwei Monate ist eine Kopie des Briefes eingefügt, in dem die Ratsherren der βουλή von Arsinoe dem Aurelios Serenos mitteilen, ihn zum Oberpriester gewählt zu haben. Die Fr. III–X können nicht zugeordnet werden. Die Ausgaben betreffen insbesondere Kosten für Kultzwecke und Zeremonien, für verschiedene Steuern und für die Löhne von Arbeitern. Zu Kultzwecken wird Geld insbesondere für Öl zur λυχναψία (“Zeremonie der Lichtanzündens“), für die Salbung und den Schmuck der Kultstatuen und für verschiedene kultische und kaiserliche Feste ausgegeben. Die Einnahmen des Tempels stammen hauptsächlich aus Geldverleih, Verpachtung von Ländereien und Vermietung von Immobilien. Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/01596/ Angaben zur Herkunft: 3. Jh. n. Chr. Genauer: 30. August 215 – 28. August 216 n.Chr. Fayum (Ägypten)

Verwaltungsakten des Tempels des Jupiter Capitolinus

Kopien von Akten über die Verwaltung des Tempels des Jupiter Capitolinus. Fr. I–II und Paginae I–II enthalten Abschriften von Abrechnungen des Oberpriesters Aurelios M- alias Paesios für die Monate Choiak (27. November – 26. Dezember) und Tybi (27. Dezember – 25. Januar) des vorangegangenen Jahres. Ab Pagina III fangen Abschriften von Abrechnungen des nachfolgenden Oberpriesters Aurelios Serenos alias Isidoros für die Monaten Mecheir bis Epeiph (26. Januar – 24. Juli) desselben Jahres an. Zwischen den Abrechnungen für die ersten zwei Monate ist eine Kopie des Briefes eingefügt, in dem die Ratsherren der βουλή von Arsinoe dem Aurelios Serenos mitteilen, ihn zum Oberpriester gewählt zu haben. Die Fr. III–X können nicht zugeordnet werden. Die Ausgaben betreffen insbesondere Kosten für Kultzwecke und Zeremonien, für verschiedene Steuern und für die Löhne von Arbeitern. Zu Kultzwecken wird Geld insbesondere für Öl zur λυχναψία (“Zeremonie der Lichtanzündens“), für die Salbung und den Schmuck der Kultstatuen und für verschiedene kultische und kaiserliche Feste ausgegeben. Die Einnahmen des Tempels stammen hauptsächlich aus Geldverleih, Verpachtung von Ländereien und Vermietung von Immobilien. Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/01596/ Angaben zur Herkunft: 3. Jh. n. Chr. Genauer: 30. August 215 – 28. August 216 n.Chr. Fayum (Ägypten)

Verwaltungsakten des Tempels des Jupiter Capitolinus

Kopien von Akten über die Verwaltung des Tempels des Jupiter Capitolinus. Fr. I–II und Paginae I–II enthalten Abschriften von Abrechnungen des Oberpriesters Aurelios M- alias Paesios für die Monate Choiak (27. November – 26. Dezember) und Tybi (27. Dezember – 25. Januar) des vorangegangenen Jahres. Ab Pagina III fangen Abschriften von Abrechnungen des nachfolgenden Oberpriesters Aurelios Serenos alias Isidoros für die Monaten Mecheir bis Epeiph (26. Januar – 24. Juli) desselben Jahres an. Zwischen den Abrechnungen für die ersten zwei Monate ist eine Kopie des Briefes eingefügt, in dem die Ratsherren der βουλή von Arsinoe dem Aurelios Serenos mitteilen, ihn zum Oberpriester gewählt zu haben. Die Fr. III–X können nicht zugeordnet werden. Die Ausgaben betreffen insbesondere Kosten für Kultzwecke und Zeremonien, für verschiedene Steuern und für die Löhne von Arbeitern. Zu Kultzwecken wird Geld insbesondere für Öl zur λυχναψία (“Zeremonie der Lichtanzündens“), für die Salbung und den Schmuck der Kultstatuen und für verschiedene kultische und kaiserliche Feste ausgegeben. Die Einnahmen des Tempels stammen hauptsächlich aus Geldverleih, Verpachtung von Ländereien und Vermietung von Immobilien. Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/01596/ Angaben zur Herkunft: 3. Jh. n. Chr. Genauer: 30. August 215 – 28. August 216 n.Chr. Fayum (Ägypten)

Verwaltungsakten des Tempels des Jupiter Capitolinus

Kopien von Akten über die Verwaltung des Tempels des Jupiter Capitolinus. Fr. I–II und Paginae I–II enthalten Abschriften von Abrechnungen des Oberpriesters Aurelios M- alias Paesios für die Monate Choiak (27. November – 26. Dezember) und Tybi (27. Dezember – 25. Januar) des vorangegangenen Jahres. Ab Pagina III fangen Abschriften von Abrechnungen des nachfolgenden Oberpriesters Aurelios Serenos alias Isidoros für die Monaten Mecheir bis Epeiph (26. Januar – 24. Juli) desselben Jahres an. Zwischen den Abrechnungen für die ersten zwei Monate ist eine Kopie des Briefes eingefügt, in dem die Ratsherren der βουλή von Arsinoe dem Aurelios Serenos mitteilen, ihn zum Oberpriester gewählt zu haben. Die Fr. III–X können nicht zugeordnet werden. Die Ausgaben betreffen insbesondere Kosten für Kultzwecke und Zeremonien, für verschiedene Steuern und für die Löhne von Arbeitern. Zu Kultzwecken wird Geld insbesondere für Öl zur λυχναψία (“Zeremonie der Lichtanzündens“), für die Salbung und den Schmuck der Kultstatuen und für verschiedene kultische und kaiserliche Feste ausgegeben. Die Einnahmen des Tempels stammen hauptsächlich aus Geldverleih, Verpachtung von Ländereien und Vermietung von Immobilien. Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/01596/ Angaben zur Herkunft: 3. Jh. n. Chr. Genauer: 30. August 215 – 28. August 216 n.Chr. Fayum (Ägypten)

Verwaltungsakten des Tempels des Jupiter Capitolinus

Kopien von Akten über die Verwaltung des Tempels des Jupiter Capitolinus. Fr. I–II und Paginae I–II enthalten Abschriften von Abrechnungen des Oberpriesters Aurelios M- alias Paesios für die Monate Choiak (27. November – 26. Dezember) und Tybi (27. Dezember – 25. Januar) des vorangegangenen Jahres. Ab Pagina III fangen Abschriften von Abrechnungen des nachfolgenden Oberpriesters Aurelios Serenos alias Isidoros für die Monaten Mecheir bis Epeiph (26. Januar – 24. Juli) desselben Jahres an. Zwischen den Abrechnungen für die ersten zwei Monate ist eine Kopie des Briefes eingefügt, in dem die Ratsherren der βουλή von Arsinoe dem Aurelios Serenos mitteilen, ihn zum Oberpriester gewählt zu haben. Die Fr. III–X können nicht zugeordnet werden. Die Ausgaben betreffen insbesondere Kosten für Kultzwecke und Zeremonien, für verschiedene Steuern und für die Löhne von Arbeitern. Zu Kultzwecken wird Geld insbesondere für Öl zur λυχναψία (“Zeremonie der Lichtanzündens“), für die Salbung und den Schmuck der Kultstatuen und für verschiedene kultische und kaiserliche Feste ausgegeben. Die Einnahmen des Tempels stammen hauptsächlich aus Geldverleih, Verpachtung von Ländereien und Vermietung von Immobilien. Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/01596/ Angaben zur Herkunft: 3. Jh. n. Chr. Genauer: 30. August 215 – 28. August 216 n.Chr. Fayum (Ägypten)

Verwaltungsakten des Tempels des Jupiter Capitolinus

Kopien von Akten über die Verwaltung des Tempels des Jupiter Capitolinus. Fr. I–II und Paginae I–II enthalten Abschriften von Abrechnungen des Oberpriesters Aurelios M- alias Paesios für die Monate Choiak (27. November – 26. Dezember) und Tybi (27. Dezember – 25. Januar) des vorangegangenen Jahres. Ab Pagina III fangen Abschriften von Abrechnungen des nachfolgenden Oberpriesters Aurelios Serenos alias Isidoros für die Monaten Mecheir bis Epeiph (26. Januar – 24. Juli) desselben Jahres an. Zwischen den Abrechnungen für die ersten zwei Monate ist eine Kopie des Briefes eingefügt, in dem die Ratsherren der βουλή von Arsinoe dem Aurelios Serenos mitteilen, ihn zum Oberpriester gewählt zu haben. Die Fr. III–X können nicht zugeordnet werden. Die Ausgaben betreffen insbesondere Kosten für Kultzwecke und Zeremonien, für verschiedene Steuern und für die Löhne von Arbeitern. Zu Kultzwecken wird Geld insbesondere für Öl zur λυχναψία (“Zeremonie der Lichtanzündens“), für die Salbung und den Schmuck der Kultstatuen und für verschiedene kultische und kaiserliche Feste ausgegeben. Die Einnahmen des Tempels stammen hauptsächlich aus Geldverleih, Verpachtung von Ländereien und Vermietung von Immobilien. Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/01596/ Angaben zur Herkunft: 3. Jh. n. Chr. Genauer: 30. August 215 – 28. August 216 n.Chr. Fayum (Ägypten)

Verwaltungsakten des Tempels des Jupiter Capitolinus

Kopien von Akten über die Verwaltung des Tempels des Jupiter Capitolinus. Fr. I–II und Paginae I–II enthalten Abschriften von Abrechnungen des Oberpriesters Aurelios M- alias Paesios für die Monate Choiak (27. November – 26. Dezember) und Tybi (27. Dezember – 25. Januar) des vorangegangenen Jahres. Ab Pagina III fangen Abschriften von Abrechnungen des nachfolgenden Oberpriesters Aurelios Serenos alias Isidoros für die Monaten Mecheir bis Epeiph (26. Januar – 24. Juli) desselben Jahres an. Zwischen den Abrechnungen für die ersten zwei Monate ist eine Kopie des Briefes eingefügt, in dem die Ratsherren der βουλή von Arsinoe dem Aurelios Serenos mitteilen, ihn zum Oberpriester gewählt zu haben. Die Fr. III–X können nicht zugeordnet werden. Die Ausgaben betreffen insbesondere Kosten für Kultzwecke und Zeremonien, für verschiedene Steuern und für die Löhne von Arbeitern. Zu Kultzwecken wird Geld insbesondere für Öl zur λυχναψία (“Zeremonie der Lichtanzündens“), für die Salbung und den Schmuck der Kultstatuen und für verschiedene kultische und kaiserliche Feste ausgegeben. Die Einnahmen des Tempels stammen hauptsächlich aus Geldverleih, Verpachtung von Ländereien und Vermietung von Immobilien. Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/01596/ Angaben zur Herkunft: 3. Jh. n. Chr. Genauer: 30. August 215 – 28. August 216 n.Chr. Fayum (Ägypten)

Verwaltungsakten des Tempels des Jupiter Capitolinus

Kopien von Akten über die Verwaltung des Tempels des Jupiter Capitolinus. Fr. I–II und Paginae I–II enthalten Abschriften von Abrechnungen des Oberpriesters Aurelios M- alias Paesios für die Monate Choiak (27. November – 26. Dezember) und Tybi (27. Dezember – 25. Januar) des vorangegangenen Jahres. Ab Pagina III fangen Abschriften von Abrechnungen des nachfolgenden Oberpriesters Aurelios Serenos alias Isidoros für die Monaten Mecheir bis Epeiph (26. Januar – 24. Juli) desselben Jahres an. Zwischen den Abrechnungen für die ersten zwei Monate ist eine Kopie des Briefes eingefügt, in dem die Ratsherren der βουλή von Arsinoe dem Aurelios Serenos mitteilen, ihn zum Oberpriester gewählt zu haben. Die Fr. III–X können nicht zugeordnet werden. Die Ausgaben betreffen insbesondere Kosten für Kultzwecke und Zeremonien, für verschiedene Steuern und für die Löhne von Arbeitern. Zu Kultzwecken wird Geld insbesondere für Öl zur λυχναψία (“Zeremonie der Lichtanzündens“), für die Salbung und den Schmuck der Kultstatuen und für verschiedene kultische und kaiserliche Feste ausgegeben. Die Einnahmen des Tempels stammen hauptsächlich aus Geldverleih, Verpachtung von Ländereien und Vermietung von Immobilien. Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/01596/ Angaben zur Herkunft: 3. Jh. n. Chr. Genauer: 30. August 215 – 28. August 216 n.Chr. Fayum (Ägypten)

Verwaltungsakten des Tempels des Jupiter Capitolinus

Kopien von Akten über die Verwaltung des Tempels des Jupiter Capitolinus. Fr. I–II und Paginae I–II enthalten Abschriften von Abrechnungen des Oberpriesters Aurelios M- alias Paesios für die Monate Choiak (27. November – 26. Dezember) und Tybi (27. Dezember – 25. Januar) des vorangegangenen Jahres. Ab Pagina III fangen Abschriften von Abrechnungen des nachfolgenden Oberpriesters Aurelios Serenos alias Isidoros für die Monaten Mecheir bis Epeiph (26. Januar – 24. Juli) desselben Jahres an. Zwischen den Abrechnungen für die ersten zwei Monate ist eine Kopie des Briefes eingefügt, in dem die Ratsherren der βουλή von Arsinoe dem Aurelios Serenos mitteilen, ihn zum Oberpriester gewählt zu haben. Die Fr. III–X können nicht zugeordnet werden. Die Ausgaben betreffen insbesondere Kosten für Kultzwecke und Zeremonien, für verschiedene Steuern und für die Löhne von Arbeitern. Zu Kultzwecken wird Geld insbesondere für Öl zur λυχναψία (“Zeremonie der Lichtanzündens“), für die Salbung und den Schmuck der Kultstatuen und für verschiedene kultische und kaiserliche Feste ausgegeben. Die Einnahmen des Tempels stammen hauptsächlich aus Geldverleih, Verpachtung von Ländereien und Vermietung von Immobilien. Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/01596/ Angaben zur Herkunft: 3. Jh. n. Chr. Genauer: 30. August 215 – 28. August 216 n.Chr. Fayum (Ägypten)

Verwaltungsakten des Tempels des Jupiter Capitolinus

Kopien von Akten über die Verwaltung des Tempels des Jupiter Capitolinus. Fr. I–II und Paginae I–II enthalten Abschriften von Abrechnungen des Oberpriesters Aurelios M- alias Paesios für die Monate Choiak (27. November – 26. Dezember) und Tybi (27. Dezember – 25. Januar) des vorangegangenen Jahres. Ab Pagina III fangen Abschriften von Abrechnungen des nachfolgenden Oberpriesters Aurelios Serenos alias Isidoros für die Monaten Mecheir bis Epeiph (26. Januar – 24. Juli) desselben Jahres an. Zwischen den Abrechnungen für die ersten zwei Monate ist eine Kopie des Briefes eingefügt, in dem die Ratsherren der βουλή von Arsinoe dem Aurelios Serenos mitteilen, ihn zum Oberpriester gewählt zu haben. Die Fr. III–X können nicht zugeordnet werden. Die Ausgaben betreffen insbesondere Kosten für Kultzwecke und Zeremonien, für verschiedene Steuern und für die Löhne von Arbeitern. Zu Kultzwecken wird Geld insbesondere für Öl zur λυχναψία (“Zeremonie der Lichtanzündens“), für die Salbung und den Schmuck der Kultstatuen und für verschiedene kultische und kaiserliche Feste ausgegeben. Die Einnahmen des Tempels stammen hauptsächlich aus Geldverleih, Verpachtung von Ländereien und Vermietung von Immobilien. Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/01596/ Angaben zur Herkunft: 3. Jh. n. Chr. Genauer: 30. August 215 – 28. August 216 n.Chr. Fayum (Ägypten)

Verwaltungsakten des Tempels des Jupiter Capitolinus

Kopien von Akten über die Verwaltung des Tempels des Jupiter Capitolinus. Fr. I–II und Paginae I–II enthalten Abschriften von Abrechnungen des Oberpriesters Aurelios M- alias Paesios für die Monate Choiak (27. November – 26. Dezember) und Tybi (27. Dezember – 25. Januar) des vorangegangenen Jahres. Ab Pagina III fangen Abschriften von Abrechnungen des nachfolgenden Oberpriesters Aurelios Serenos alias Isidoros für die Monaten Mecheir bis Epeiph (26. Januar – 24. Juli) desselben Jahres an. Zwischen den Abrechnungen für die ersten zwei Monate ist eine Kopie des Briefes eingefügt, in dem die Ratsherren der βουλή von Arsinoe dem Aurelios Serenos mitteilen, ihn zum Oberpriester gewählt zu haben. Die Fr. III–X können nicht zugeordnet werden. Die Ausgaben betreffen insbesondere Kosten für Kultzwecke und Zeremonien, für verschiedene Steuern und für die Löhne von Arbeitern. Zu Kultzwecken wird Geld insbesondere für Öl zur λυχναψία (“Zeremonie der Lichtanzündens“), für die Salbung und den Schmuck der Kultstatuen und für verschiedene kultische und kaiserliche Feste ausgegeben. Die Einnahmen des Tempels stammen hauptsächlich aus Geldverleih, Verpachtung von Ländereien und Vermietung von Immobilien. Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/01596/ Angaben zur Herkunft: 3. Jh. n. Chr. Genauer: 30. August 215 – 28. August 216 n.Chr. Fayum (Ägypten)

Verwaltungsakten des Tempels des Jupiter Capitolinus

Kopien von Akten über die Verwaltung des Tempels des Jupiter Capitolinus. Fr. I–II und Paginae I–II enthalten Abschriften von Abrechnungen des Oberpriesters Aurelios M- alias Paesios für die Monate Choiak (27. November – 26. Dezember) und Tybi (27. Dezember – 25. Januar) des vorangegangenen Jahres. Ab Pagina III fangen Abschriften von Abrechnungen des nachfolgenden Oberpriesters Aurelios Serenos alias Isidoros für die Monaten Mecheir bis Epeiph (26. Januar – 24. Juli) desselben Jahres an. Zwischen den Abrechnungen für die ersten zwei Monate ist eine Kopie des Briefes eingefügt, in dem die Ratsherren der βουλή von Arsinoe dem Aurelios Serenos mitteilen, ihn zum Oberpriester gewählt zu haben. Die Fr. III–X können nicht zugeordnet werden. Die Ausgaben betreffen insbesondere Kosten für Kultzwecke und Zeremonien, für verschiedene Steuern und für die Löhne von Arbeitern. Zu Kultzwecken wird Geld insbesondere für Öl zur λυχναψία (“Zeremonie der Lichtanzündens“), für die Salbung und den Schmuck der Kultstatuen und für verschiedene kultische und kaiserliche Feste ausgegeben. Die Einnahmen des Tempels stammen hauptsächlich aus Geldverleih, Verpachtung von Ländereien und Vermietung von Immobilien. Nach BerlPap: http://berlpap.smb.museum/01596/ Angaben zur Herkunft: 3. Jh. n. Chr. Genauer: 30. August 215 – 28. August 216 n.Chr. Fayum (Ägypten)

[Stand der Information: ]