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Deutsches Reichspatentamt

"Am 25. Mai 1877 wurde das erste einheitliche deutsche Patentgesetz erlassen, welches auch die Einrichtung einer Behörde vorsah, die Patente vergeben sollte. Auf dieser Grundlage wurde am 1. Juli 1877 als erste deutsche Patentbehörde das Kaiserliche Patentamt in Berlin gegründet. Im Vorfeld dieser Gesetzgebung wurde über einen einheitlichen Patentschutz in Deutschland sehr kontrovers diskutiert. Noch 1864 forderten die deutschen Handelskammern die Abschaffung der Patente, weil sie „schädlich für den allgemeinen Wohlstand“ seien. Doch auf Drängen des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI), des Patentschutzvereins (Werner von Siemens), sowie des Chemnitzer Oberbürgermeisters Wilhelm André trat das Patentgesetz am 1. Juli 1877 in Kraft. Der sogenannte André-Entwurf wurde mit wenigen Korrekturen von den Abgeordneten angenommen. Dessen Grundzüge gelten bis heute. ..." - https://watch-wiki.org/index.php?title=Deutsches_Reichspatentamt, 12.07.2019

Objekte und Visualisierungen

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Patent: Entladungsröhre für medizinische BestrahlungszweckePatent: Gefäß mit doppelten, einem luftleerem Hohlraum eingeschließenden WandungPatent: Vorrichtung zur Erzeugung von RöntgenstrahlungDankschreiben 'Präsidenten des Reichspatentamts an Bürgermeister von Heringen'Telefon um 1910
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Ausgefertigt Deutsches Reichspatentamt
[Person-Körperschaft-Bezug] Reinhold Burger (1866-1954)

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